
Profil des Förderprogramms
Das Förderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen zielt auf eine Gemeinschaftsinitiative aller relevanten Akteure ab:
- den Dialog der öffentlichen mit den privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf kommunaler Ebene,
- den Dialog der Kommunen untereinander als Grundlage für gemeinsames Handeln und
- den Dialog zwischen Land und lokalen Partnerschaften auf kommunaler Ebene.
Lokale Partnerschaften
Ein zentrales Kennzeichen des Programmes Aktive Kernbereiche in Hessen ist die Programmvorbereitung und -umsetzung in öffentlich-privater Partnerschaft. Durch eine intensive Einbindung und Vernetzung der örtlichen Akteure sollen die unterschiedlichen Interessen koordiniert, Eigeninitiative der Privaten geweckt und unterstützt sowie die lokalen Ressourcen gebündelt werden. Im Sinne eines urban-governance-Ansatzes sollen alle Akteure der Stadt- und Ortsteilzentren, zum Beispiel Unternehmer, Grundstücks- und Immobilieneigentümer, Bewohner, Vertreter von Kultur- und Sozialeinrichtungen, gemeinsam mit der Verwaltung Konzepte und Projekte zur Stärkung der Zentren entwickeln und realisieren. In den Programmgebieten sind dazu operative „Lokale Partnerschaften“ zu gründen, die sich aus Vertretern von Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. Sie haben die Aufgabe, die Programmumsetzung zu steuern. Die Lokalen Partnerschaften können auch das lokale Gremium darstellen, das über die Verwendung der Mittel aus dem so genannten Verfügungsfonds entscheidet. Mit dieser Möglichkeit, in Regie der lokalen Akteure Projekte zu fördern, die über den baulichen Bereich hinausgehen, ergänzt das Programm Aktive Kernbereiche in Hessen die Initiativen „Ab in die Mitte - Die Innenstadt-Offensive Hessen“ und INGE.
Partnerschaft zwischen den Kommunen - interkommunale Kooperation
Neben der lokalen soll die stadtregionale bzw. interkommunale Kooperation gestärkt werden. Die Auswirkungen von Entwicklungen in den Kernbereichen sollen mit den Nachbargemeinden abgestimmt werden.
Integrierter Ansatz
Zentrale Aufgaben aus Wirtschaft und Handel, Wohnen und Kultur sollen nicht isoliert voneinander, sondern in ihrer Zusammenschau entwickelt werden. Es sollen Lösungsansätze zur Stärkung der Kernbereiche erarbeitet werden, die die Gesamtheit der Aufgaben der Kernbereiche und ihre Rolle in der Gesamtstadt im Blick haben. Ein entscheidendes Element für die Programmumsetzung sind daher integrierte Handlungskonzepte als Ergebnis eines kooperativen Planungsprozesses, die im Hinblick auf die Stärkung von Kernbereichsfunktionen auch ein Einzelhandelskonzept einschließen. Auf ihrer Grundlage sollen investive und nicht-investive Projekte entwickelt und realisiert werden.
Verfügungsfonds
Eine Besonderheit des neuen Förderprogrammes besteht in der Möglichkeit der Einrichtung eines Verfügungsfonds:
Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen Verfügungsfonds einrichten, dessen Mittel ein lokales Gremium (z.B. die lokale Partnerschaft) vergibt. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds werden für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden.