Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE

Die neuen Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung vom 1. Juli 2008, StAnz. 30/2008, S. 1906, stellen eine umfassende Regelungsgrundlage für die Programme der Städtebauförderung dar. Sie gelten damit auch für das Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen". Die Richtlinien lösen die "Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln (VV-StBauF)" vom 29. Juni 1990, StAnz. 28/1990, S. 1306 ab.

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Achtung: Die Richtlinien wurden ergänzt. Die Ergänzungen können Sie dem nachfolgenden Download entnehmen. Die Ergänzungen wurden im StAnz. 33/2009 S. 1793ff. bekannt gemacht.

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Eine konsolidierte konsolidierte Fassung ist derzeit nicht verfügbar. Sobald eine konsolidierte Fassung erstellt wird, werden wir diese hier für Sie bereitstellen.

 

Leitlinien zum Programm
Aktive Kernbereiche in Hessen

Die Leitlinien zum Förderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen richten sich an die aufgenommenen Städte und Gemeinden, an die dort aktiven Kernbereichsakteure und die von der Programmkommune beauftragten Planer. Sie ergänzen die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE vom 1. Juli 2008, StAnz. 30/2008, S. 1906ff. und beinhalten spezifische Regelungen sowie Erläuterungen zur Durchführung des Programms.

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